KGV Rosenthal-Süd e.V.
Verfasst am 05.02.2021 um 12:46 Uhr

Hecken- und Baumschnitt.

Liebe Gartenfreunde*innen,

 

das Jahr 2021 beginnt und noch bis zum Februar dürfen Rückschnitte von Hecken, sowie Baumfällungen (kleiner (<) Umfang 80 cm) durchgeführt werden.

 

Dieser Aufruf ergeht an alle Gartenfreunde*innen, insbesondere der Gartenfreunde*innen des Rosenweges, bei denen die entsprechenden Maße nicht vorhanden sind.

 

Eine kleine Erinnerung, Hecken dürfen maximal 1,25 m hoch und 0,50 m breit sein.

 

Wer es nicht glaubt, sollte die Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken des Berliner Senats im § 11, 2. Absatz, 7. Anstrich wie folgt nachlesen:

 

„Zäune in einfacher Ausführung bis zu einer Höhe von 1,25 m. Hecken entlang der äußeren und inneren Begrenzung und entlang der Wegeflächen dürfen die für die Einfriedung festgelegte Höhe nicht überschreiten.

Das Aufstellen und Anbringen von sichtbehindern-den Materialien sowie von Stacheldraht ist nicht gestattet.“

 

und unsere Vereinsordnung zum Punkt 5 letzter Anstrich „Die Hecken sind so zu schneiden, dass eine Mindestbreite der Hauptwege über die Kantensteine nicht eingeschränkt wird,

für die Nebenwege gilt mindestens eine Breite des Weges von 2,50 m.“

 

einzuhalten. Auch wird in unserer Vereinsordnung unter Punkt 12 7. Anstrich festgelegt:

 

„Überbreite Hecken mehr als 0,5 m die zu einer Behinderung von Rettungs- und Entsorgungsfahrzeugen führen und Hecken über die zulässige Höhe von 1,25 m

die zu einer Gefährdung/Sichteinschränkung innerhalb der Anlage von Kindern, Radfahrern und Fußgängern führen, können durch Beschluss des Vorstandes zurückgeschnitten werden.

Der Pächter muss von dieser Maßnahme vorab schriftlich informiert werden und die Möglichkeit haben, in einer angemessenen Frist den Mangel selbst zu beseitigen. Erfolgt keine Mängelbeseitigung wird der entstandene Aufwand mit dem gültigen Arbeitsstundensatz berechnet und in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 75,00 €.“

 Dies ist die schriftliche Information!

Aus den o.g. Gründen fordern wir alle Mitglieder auf, den geforderten Zustand bis spätestens zum 15. Februar 2021 herzustellen.

Ab diesem Datum werden wir kontrollieren und dann bei Verstoß gegen o.g. Maße, den entsprechenden Zustand nach Anlagenordnung herstellen lassen.

 


Mit freundlichen Grüßen

 

Roland Paetzold

Vorstandsvorsitzender

Kleingartenverein „Rosenthal-Süd“ e.V.

Straße 129 Nr. 20

13158 Berlin