KGV Rosenthal-Süd e.V.
Verfasst am 18.02.2019 um 12:35 Uhr

Waldbäume und Kleingarten

Waldbäume und Kleingärten passen eigentlich nicht zusammen. Kleingärten bieten für diese Pflanzen einfach nicht genug Entfaltungsmöglichkeiten.Auch ist in ihrem Schatten und Wurzelbereich eine kleingärtnerische Bodennutzung gar nicht oder nur stark eingeschränkt möglich. Denkt dabei bitte auch an eure Nachbarn. Deshalb sind sie laut Gartenordnung auch nicht gestattet und sind somit  zu entfernen. Wir haben aufgrund der Selbstauskunft einige Mitglieder direkt aufgefordert, ihre Waldbäume zu entfernen. Dazu muss allerdings gesagt werden, dass Koniferen nicht zu den Waldbäumen gehören, aber trotzdem auch für diese bestimmte Richtlinien gelten. 

Beim Entfernen von Bäumen und Koniferen sind zwei Dinge zwingend zu berücksichtigen:

  1. Von einer bestimmten Größe an bedarf es einer Fällgenehmigung des Bezirksamtes
  2. Auch der Zeitraum für Fällungen oder starkem Rückschnitt ist gesetzlich geregelt.

Bitte überprüft alle, unabhängig von einem Brief des Vorstandes, euren Baum- und Koniferenbestand. Ihr erspart euch damit schon heute viel Aufwand, wenn ihr die Parzelle abgeben wollt und schützt unsere Anlage vor den gierigen Blicken von Immobilieninvestoren.